Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Adiller GmbH




1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Adiller GmbH, insbesondere Reinigungs-, Umzugs-, Transport-, Entsorgungs- und damit zusammenhängende Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.




2. Vertragspartner


Vertragspartner ist ausschliesslich die Adiller GmbH.
Ansprüche gegen Organe, Mitarbeitende oder Hilfspersonen der Adiller GmbH in persönlicher Eigenschaft sind ausgeschlossen.




3. Vertragsabschluss


Ein Vertrag kommt durch schriftliche Offerte und deren Annahme (E-Mail genügt) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.




4. Leistungsumfang


Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der schriftlich vereinbarten Offerte bzw. Auftragsbestätigung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.




5. Abnahme & Qualitätsstandard


Die Abnahme der Reinigungsleistung erfolgt nach branchenüblichen, objektiven Kriterien bei normaler Beleuchtung und üblicher Sichtprüfung.

Prüfmethoden wie UV-Licht, Speziallampen, Markierungen, chemische Tests oder ähnliche Sonderverfahren sind nicht Bestandteil der Leistung und gelten ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung als ausgeschlossen.




6. Nachreinigung


Allfällige objektiv feststellbare Mängel sind bei der Abnahme unverzüglich zu melden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine einmalige Nachreinigung vorzunehmen.
Weitergehende oder wiederholte Nachreinigungen sind nicht geschuldet, sofern keine objektiven Mängel vorliegen.




7. Eigenleistungen des Auftraggebers


Vom Auftraggeber selbst oder durch Dritte erbrachte Leistungen gelten als Eigenleistungen.

Eigenleistungen sind nicht vergütungspflichtig und können der Adiller GmbH nicht in Rechnung gestellt oder als Schadenersatz geltend gemacht werden, sofern sie nicht vorgängig schriftlich vereinbart wurden.




8. Beweislast


Die Beweislast für behauptete Mängel oder Schäden liegt beim Auftraggeber.




9. Preise & Zahlung


Die Preise ergeben sich aus der vereinbarten Offerte.
Rechnungen sind innert der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.

Einwendungen gegen Rechnungen sind innert 4 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen.
Spätere Einwendungen bleiben unbeachtlich.




10. Kündigung


Beide Parteien sind berechtigt, den Auftrag jederzeit gemäss Art. 404 OR zu kündigen.

Eine Kündigung gilt insbesondere dann nicht als Unzeit, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder die Zusammenarbeit unzumutbar wird.




11. Haftung


Die Haftung der Adiller GmbH beschränkt sich auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.




12. Schriftform


Abweichungen, Ergänzungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform, um gültig zu sein.




13. Anwendbares Recht & Gerichtsstand


Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Adiller GmbH, soweit gesetzlich zulässig.



Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.




Anhang A – Endreinigung mit Abnahmegarantie 
 
 
Die Endreinigung umfasst die standardmässig von Verwaltungen verlangten Leistungen einer Endreinigung, namentlich: 
 

  • Reinigung sämtlicher Böden
  • Reinigung von Küche inkl. Geräten (Backofen, Kühlschrank, Dampfabzug)
  • Reinigung von Bad/WC inkl. Sanitäranlagen
  • Fensterreinigung und Storen, sofern zugänglich und ohne Demontage
  • Balkon, Terrasse und Keller besenrein

 
 
Die Abnahmegarantie bezieht sich ausschliesslich auf die oben aufgeführten Leistungen und gilt nur für den offiziellen Abnahmetermin. 
 
Nicht inbegriffen sind insbesondere: 
 

  • starke Verschmutzungen (z. B. Nikotin, Fett, Kalk ausserhalb des üblichen Rahmens)
  • Spezialreinigungen (z. B. Maschinen-, Hochdruck- oder Baureinigung)
  • nicht zugängliche oder nicht gereinigte Bereiche
  • Mängel oder Schäden am Mietobjekt

 
 
Solche Leistungen werden nur nach Absprache und separat verrechnet.
 
Beanstandungen, welche nachweislich innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, werden im Rahmen der Abnahmegarantie kostenlos behoben.
 
 
 
 
Anhang B – Umzug / Transport



1. Leistungsumfang 
 
 
Der Umzug umfasst ausschliesslich die im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Leistungen, insbesondere: 
 

  • Transport von Umzugsgut
  • Be- und Entladen
  • Tragen von Möbeln und Umzugsgut
  • De- und Montage von Möbeln, sofern vereinbart
  • Bereitstellung von Fahrzeug und Personal

 
 
 
 
 
2. Mitwirkungspflichten des Kunden 
 
 
Der Kunde ist verpflichtet: 
 

  • korrekte Angaben zu Umfang, Gewicht, Zugänglichkeit und Etagen zu machen
  • ausreichende Zufahrt und Haltemöglichkeiten sicherzustellen
  • Umzugsgut transportsicher zu verpacken

 
 
Mehrkosten aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben werden separat verrechnet.
 
 
 
 
3. Haftung beim Umzug 
 
 
Die Haftung beschränkt sich auf nachweislich durch die Adiller GmbH verursachte Schäden. 
 
Keine Haftung wird übernommen für: 
 

  • bereits beschädigte oder unsachgemäss verpackte Gegenstände
  • besonders wertvolle oder empfindliche Güter (z. B. Glas, Elektronik, Antiquitäten), sofern keine besondere Vereinbarung besteht
  • Schäden an Gebäuden bei engen oder ungeeigneten Zugängen

 
 
 
 
 
4. Nicht inbegriffene Leistungen 
 
 
Nicht Bestandteil des Umzugs sind insbesondere: 
 

  • Spezialtransporte (z. B. Klaviere, Tresore)
  • Entsorgungen ohne ausdrückliche Vereinbarung
  • Wartezeiten, die nicht durch die Adiller GmbH verursacht wurden

 
 
Solche Leistungen werden nur nach Absprache separat verrechnet.
 
 
 
 
5. Zahlung 
 
 
Die Zahlung erfolgt gemäss den im Haupt-AGB und in der Offerte vereinbarten Zahlungsbedingungen